Margarethenstr. 42-52: Wohnraum in Gefahr – Sanierung möglich

Öffentliche Sprechersitzung am 4. März 2026

Der Abrissantrag liegt vor. Dabei wird das Gebäude Margarethenstraße 42-52 als einmaliges Baudenkmal der Moderne in Lübeck von Sachverständigen eingeordnet. Ein Abriss wäre ein Verlust an hochrangiger regionaler Baukultur. In der Öffentlichen Sprechersitzung zu diesem Thema meldete sich eine Bewohnerin des Gebäudes zu Wort, die seit über zehn Jahren in dem Wohngebäude lebt: Sie würde dort gerne wohnen bleiben. Der Wohnungszuschnitt passt zu den persönlichen Anforderungen. Auch das schmal geschnittene Bad genügt ihren Anforderungen. Die originalen Ausstattungselemente mit Holzfußböden und Originaltüren vermitteln besondere Identität. Und das zu einer tragbaren Miete. Kritikpunkt der Bewohnerin ist die vernachlässigte Bauunterhaltung in den vergangenen Jahren.

In der angehängten Präsentation wurden an dem Abend Arbeiten von Studierenden der Technischen Hochschule vorgestellt. Hierbei sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besonders berücksichtigt worden. Der Wohnblock kann durch geringe Eingriffe in die Substanz aufgewertet und energetisch saniert werden. Zudem kann das große Baugrundstück mit einer ergänzenden Bebauung in Wert gesetzt werden.

Die BIRL appelliert an die Verantwortlichen des Lübecker Bauvereins: Bitte erhalten Sie die Wohnungen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner, sanieren Sie bitte dieses wichtige Baudenkmal als kulturelles Zeugnis der Lübecker Baukultur.

Pressemitteilung der Sprecher der BIRL am 10.02.2026

Die BIRL fordert fachliche Bewertung der Umbaupläne des Mühlentorplatzes

Die Bürgerinitiative Rettet Lübeck (BIRL) lehnt die Pläne der Stadt zur Umgestaltung des Mühlentorplatzes zu einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung ab: Die geplante Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes in eine mehrspurige Kreuzung, vergleichbar der Kreuzung St. Jürgen-Ring / Kronsforder Allee, wird der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Situation des Entrées in die Altstadt an der Mühlentorbrücke nicht gerecht. Der Kreisverkehrsplatz liegt in den ehemaligen Wallanlagen und nimmt auf die angelegten Grünflächen, die unter Schutz stehenden Denkmale und baukulturellen Besonderheiten Bezug.

Für eine optimale „Lichtsignalkreuzung“ müssten 16 Bäume gefällt werden. Das ist nicht vermittelbar, weil ökologisch schlicht widersinnig.

Kritisiert wird auch, dass eine Bewertung der Verkehrsumgestaltungspläne durch die Denkmalpflege bisher nicht stattgefunden hat. Warum kommen die Stadtbildpfleger und Welterbehüter nicht zu Wort?

Wenn der Kfz-Durchgangsverkehr über die Wallstraße zukünftig (nach Brückenreparatur) entfällt, ist die Verkehrsmenge für die Beibehaltung eines Kreisverkehrsplatzes unproblematisch.

Die BIRL fordert die Mitglieder des Bauausschusses auf, sich für die Beibehaltung eines begrünten Kreisverkehrs auszusprechen: Eine ad hoc Entscheidung des Bauausschusses, wie sie jetzt von der Verwaltung verlangt wird, ohne sich mit den gravierenden städtebaulichen und baukulturellen Konsequenzen auseinanderzusetzen, verschließt die Augen vor den hier bestehenden und zu beachtenden Gegebenheiten.