Öffentliche Sprechersitzung am 4. März 2026

Der Abrissantrag liegt vor. Dabei wird das Gebäude Margarethenstraße 42-52 als einmaliges Baudenkmal der Moderne in Lübeck von Sachverständigen eingeordnet. Ein Abriss wäre ein Verlust an hochrangiger regionaler Baukultur. In der Öffentlichen Sprechersitzung zu diesem Thema meldete sich eine Bewohnerin des Gebäudes zu Wort, die seit über zehn Jahren in dem Wohngebäude lebt: Sie würde dort gerne wohnen bleiben. Der Wohnungszuschnitt passt zu den persönlichen Anforderungen. Auch das schmal geschnittene Bad genügt ihren Anforderungen. Die originalen Ausstattungselemente mit Holzfußböden und Originaltüren vermitteln besondere Identität. Und das zu einer tragbaren Miete. Kritikpunkt der Bewohnerin ist die vernachlässigte Bauunterhaltung in den vergangenen Jahren.
In der angehängten Präsentation wurden an dem Abend Arbeiten von Studierenden der Technischen Hochschule vorgestellt. Hierbei sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besonders berücksichtigt worden. Der Wohnblock kann durch geringe Eingriffe in die Substanz aufgewertet und energetisch saniert werden. Zudem kann das große Baugrundstück mit einer ergänzenden Bebauung in Wert gesetzt werden.
Die BIRL appelliert an die Verantwortlichen des Lübecker Bauvereins: Bitte erhalten Sie die Wohnungen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner, sanieren Sie bitte dieses wichtige Baudenkmal als kulturelles Zeugnis der Lübecker Baukultur.


