Einladung zur Mitgliederversammlung der BIRL 2025

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der BIRL,

wir laden sehr herzlich zu unserer Mitgliederversammlung 2025 ein. Sie findet statt am:

Mittwoch, 11. Juni 2025 um 19:00 Uhr im „Haus Eden“, Königstraße 25

T a g e s o r d n u n g:

  1. Begrüßung
  2. Vortrag: UNESCO-Weltkulturerbe – Herausforderungen und Chancen
    Frau Catharina Vogel (Welterbekoordinatorin der Hansestadt Lübeck) (angefragt)
  3. Berichte:
    — BIRL Veranstaltungen im vergangenen Jahr
    — Ausblick auf geplante Veranstaltungen der BIRL
    — Neues aus dem Denkmalamt
    — Symposium zum immateriellen Wert der Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals am 11.Juli 2025
    — Die BIRL wird 50: Stand der Planungen für ein Fest am 19. September 2025 im Beichthaus
    — Neuauflage des BIRL-Buches „UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt von Lübeck“
  4. Kassenbericht (kann ausgedruckt eingesehen werden):
    — Bericht der Kassenführerin
    — Bericht der Kassenprüfer
    — Entlastung der Kassenführerin
    — Entlastung des Vorstands
  5. Vorstandswahlen
    Nach Ablauf der Wahlzeit des Vorstands sind Vorstandswahlen durchzuführen. Dem Vorstand ge-
    hören fünf bis sieben Personen an. Die einzelnen Aufgaben werden im Vorstand den gewählten
    Mitgliedern zugeordnet.
    — Wahlvorschläge
    — Wahl des neuen Vorstands
  6. Wahl der Kassenprüfer
    — Wahlvorschläge
    — Wahl der Kassenprüfer
  7. Mitteilungen, Anträge, Verschiedenes
    Wir freuen uns auf viele Gäste und interessante Gespräche. Für Getränke wird gesorgt.

Maren Dünchem / Manfred Finke / Gunda Mahler / Detlev Stolzenberg / Roland Vorkamp / Dieter Wesenberg

Die Stadt vergisst ihre Pflichten

Rathaushof

Denkmalschutz wird von vielen Menschen mitfühlend als schwere Bürde empfunden, besonders von jenen, denen ein Denkmal gehört und die laut Gesetz als „Verpflichtete“ dafür zu sorgen haben, dass es nicht in sich zusammenklappt. Dieses Verpflichtetsein lässt bei Denkmal-Eigentümern oft eine Seelenlage entstehen, die mit „Betroffen-Sein“ besser erfasst ist.

Denkmalschutz ist aber nicht als Strafe für die Eigentümer gedacht, sondern gilt dem Objekt, dem Haus, der Gang-Bude. Und solange der Eigentümer ein Privatmensch ist, sitzt ihm das Gesetz im Nacken. In schweren Fällen scheut die Behörde sogar nicht davor zurück, den „Verpflichteten“ per Abfassen und Versenden eines „Blauen Briefs“ dienstlich an seine Pflichten zu erinnern. Wenn der Eigentümer aber die Stadt selbst ist, was dann? Blaue Briefe verschicken, an wen?

Der Fall des vor sich hin rottenden Rathaus-Hofs gibt zu denken: Hier hat die Stadt den Denkmalschutz selbst beantragt und sich selbst „bewilligt“. Und zwar ausnahmsweise in weiser Voraussicht: Die Pläne um die Zukunft des leer stehenden Postgebäudes bzw. Grundstücks waren Anlass, ein paar rote Linien zu ziehen. Wie berechtigt das war, zeigte sich, als wenig später die Investoren der Düsseldorfer Comfort-AG, vertreten durch die Herren Ingenhoven und Kahlen, das P&C-Kaufhaus durchsetzten. Ihre Planung sah einen gestreckten Klotz an der Westseite des Markts bis zum Marienwerkhaus vor. Gern gab die Stadt dafür das sechsgeschossige Stadthaus samt Grundstück wegen angeblicher statischer Mängel aus der Hand.

Als der Marienkirchen-Vorstand signalisierte, dass man bereit sei, sein ehrwürdiges Gemeindezentrum zu verkaufen, um einer großzügigen, zukunftsträchtigen Neubebauung nicht im Wege zu stehen, war auch die angrenzende Rathaus-Erweiterung der Nachkriegsjahre mit dem Innenhof tangiert.

Nördliche Wallhalbinsel

Hafen

Das kombinierte Verfahren zur städtebaulichen Gestaltung des Eingangsbereichs und zum Umgang mit den Freiflächen auf der Nördlichen Wallhalbinsel brachte zwei Ergebnisse — eine Erkenntnis und ein daraus abgeleitetes Gestaltungsprinzip: In Deutschlands wohl ältestem Hafenbahnhof der Industrialisierungszeit ist der historische Gleisfächer das bestimmende Element für Form und Gestalt von Gebäuden und Freiflächen — und er wird es bleiben.

Detaillierte Informationen zum kombinierten Gutachterverfahren finden Sie in den

>>> Bürgernachrichten BN 120 auf Seite 6

Eine Zeitschrift ist keine Zeitung

Die vielen vergangenen Jahre, in denen wir uns mit manchmal vier, zumin-
dest aber mit drei Bürgernachrichten-Ausgaben pro Jahr an unsere Mitglieder
und an die interessierte Öffentlichkeit wandten, sind unvergessen: Schön
war’s! Das Blatt war dünn, hatte bestenfalls zwölf Seiten, und es war kosten-
günstig gemacht. Es war eine Zeitung, in der Aktuelles zum Baugeschehen in
der Altstadt zu lesen war. Dieses Blatt war als kritisches Forum gedacht.
Niemand musste das lesen. Viele Lübecker taten es dennoch und freuten sich,
wenn die BN mal wieder da waren. Andere freuten sich überhaupt nicht. Das
war die Fraktion „Papierkorb“. Dagegen steht die Fraktion der „Sammler“:
Vollständige BN-Ausgaben von 1 bis 120 sind gesuchte Collectors’ Items.

>>> Zum Archiv der BÜRGERNACHRICHTEN